Wir sind startklar!

Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit: unser alljährliches Dressur- und Springturnier findet statt!

In diesem Jahr freuen wir uns über knapp 1400 Nennungen in 33 Prüfungen, die von der Führzügelklasse bis zu Dressur- und Springprüfungen der Klasse M* reichen.

Auch in diesem Jahr werden im Rahmen unseres Turniers die ersten Wertungsprüfungen für den Volksbank-Kreis-Cup in Dressur- und Springprüfungen der Klasse A* ausgetragen. Ebenfalls ist wieder der Oldie-Cup Dressur und Springen dabei. Besonders spannend dürfte es am Sonnabend ab 17.15 Uhr werden, wenn das Stilspringen der Klasse M* um den Barre-Bräu-Pokal entschieden wird.

Außerdem dürfen wir uns zum zweiten Mal als Gastgeber des VGH-Cups benennen. Die dazugehörige Wertungsprüfung wird am Sonntag um 14 Uhr im Stilspringen der Klasse L mit Stechen stattfinden. Der VGH-Cup feiert übrigens 25-jähriges Bestehen. Er umfasst neun Qualifikationsturniere, Steyerberg ist die zweite Station. Die 25 punktbesten Paare qualifizieren sich für das Finale am 22. September im Reiterstadion Hannover und bestreiten dort ein M*-Springen. Der Finalsieger erhält einen Pferdeanhänger. Als Sonderaktionen zum 25. Jubiläum wird unter den zehn veranstaltenden Vereinen beim Finale ein Sprung verlost, worüber wir uns als RFV sehr freuen!

Am Sonntag gelten die M*-Dressur um 15.15 Uhr und der Charly-Nuttelmann-Gedächtnispokal (M*-Springen mit Stechen) ab 16 Uhr als Höhepunkte unseres Turniers, ebenfalls am Sonntag sorgen zwei spannende Showprogramme für Unterhaltung: Um 12.15 Uhr wird ein Schaubild zur Handarbeit, Hohen Schule und Zirzensik präsentiert, ab 15:30 Uhr zeigen die Kleinsten der vereinsinternen Voltigierer auf dem Hauptplatz ihr Können.

Bei freiem Eintritt und Top-Verköstigung heißen wir Zuschauer herzlich willkommen!

Erster Start der Galopp-Schritt-Gruppe mit Belano


Am gestrigen Samstag machte sich die neu zusammengesetzte Galopp-Schritt-Gruppe unseres Vereins das erste mal auf den Weg zum Turnier. Beim RuFV Neuenkirchen belegten sie mit Sarah Mühlenbruch an der Longe und Lena Hoffner als Helferin den zweiten Platz. Auch Belano ging erstmalig mit einer Galopp-Schritt-Gruppe an den Start und zeigte sich von einer guten Seite.

Springlehrgang mit Mathis Schwentker

An diesem Wochenende fand bei uns im Verein der alljährliche Springlehrgang zur Saisonvorbereitung statt. Neun Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten sich wertvolle Tipps vom international erfolgreichen Springreiter Mathis Schwentker einholen, um nun gut vorbereitet in die grüne Saison starten zu können. Neben den vereinsinternen Springreitern nahmen auch drei Reiter aus benachbarten Vereinen teil. Das Wetter meinte es sehr gut mit uns, sodass der Lehrgang unter super Bedingungen stattfinden konnte. Es bleibt allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein erfolgreiches Wochenende in Erinnerung. Wir freuen uns auf die bevorstehende Turniersaison und hoffen auf einen ebenso lehrreichen Springlehrgang im nächsten Frühjahr!

Reitabzeichenlehrgang 2019

In der Woche vom 09.04.-14.04.2019 fand bei uns unter der Leitung von Vanessa ein Reitabzeichenlehrgang statt. Mit der Unterstützung von Melissa und Petra wurde fleißig geübt und gelernt, um auf die Prüfung am Sonntag gut vorbereitet zu sein, bei der Richterin Anne Cordes das Wissen und Können der Teilnehmerinnen abfragte. Alle 16 Teilnehmerinnen konnten sich am Ende der Woche über eine bestandene Prüfung freuen. Den Basispass absolvierten Lena Hoffner, Emma Köper, Maja Mußmann, Alana David und Janneke Heesakkers. Das RA 7 bestanden Lea-Sophie Meyer und Imke Ihlo. Über das RA 8 freuten sich Hermine Mercedes Rose und Lara Schmidt. Johanna Graue, Luana Klaass, Fiona Riedel, Lucie Gronemeyer und Henrieke Ihlo absolvierten mit Bravour das RA 9 und über das RA 10 freuten sich Naila Neumann und Lenja Böse. 

Funday 2019

Am Samstag, den 23.03.,  findet ab 14 Uhr unser diesjähriger Funday statt. Wer mitmachen möchte, kann sich gerne noch bis Donnerstag bei Vanessa anmelden😊

Die Gruppeneinteilung gibt Vanessa dann bekannt.

Die Halle ist dann etwa von 14 – 17/18 Uhr belegt.

Kohl-und Pinkeltour 2019

Am gestrigen Samstag, den 16.03.2019, fand die diesjährige Kohltour statt. Kohlkönig Knut und Kohlkönigin Christina hatten in diesem Jahr die Tour mitsamt kniffliger Spiele vorbereitet. Das Wetter meinte es doch recht gut mit uns, sodass wir in geselliger Runde von Liebenau nach Binnen wandern konnten. Besonders überragende Leistungen zeigten dieses Mal Ralf und Marion, weshalb sie ehrenvoll zum Kohlkönig und zur Kohlkönigin 2019 ernannt wurden.

Ponyzüchter Bezirksverein Hannover in Steyerberg

Wir der Bezirksverein Hannover richten ja traditionell schon seit 23 Jahren unser Fohlenchampionat bei Euch aus.
Auch die Jungzüchterfortbildung war im letzten Jahr ein Erfolg.
Am 27. April ab 14:00 Uhr möchten wir die Jungzüchterfortbildung durchführen. Diesmal mit Freispringen.
Dazu würden wir gern die Halle nutzen. Auch Mitglieder des RFV sind herzlich willkommen. Am 30. Juni den Jungzüchterwettbewerb, am 10. August eine Stutenschau und am 11. August das Fohlenchampionat.


Wer ist Tierhalter nach § 833 BGB

Tierhalter ist derjenige, dem aus eigenem Interesse auf längere Zeit die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, der für dessen Kosten aufkommt und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres trägt.

Quelle: Frankfurt/Main NJW-RR 09, 895; LG Hanau NJW-RR 03, 45

Führen ist kein Reiten

Dresden (jur). Ein Pferd an dem Zügel führen ist noch lange kein „Reiten“. „Reiten“ ist vielmehr die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem am Dienstag, 22. September 2015, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 26 Ss 505/15 (Z)). Die Dresdner Richter hoben damit die Geldbuße gegen eine Betreiberin eines Reiterhofs auf, die mit ihrem Pferd auf nicht zum „Reiten“ ausgewiesenen Wegen unterwegs war.

Während eines Ausritts mit ihrem Pferd wich die Frau von dem ihrem Reitweg ab und führte ihr Tier am Zügel zu einer 50 Meter entfernten Wiese, um dort zu rasten.

Doch mit dem Führen des Pferdes am Zügel hat die Frau sich schuldig gemacht, fahrlässig „auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ unterwegs gewesen zu sein, meinte das Amtsgericht Pirna. Nach dem Sächsischen Waldgesetz gehöre auch das Führen eines Pferdes zum „Reiten“. Das Amtsgericht verhängte wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Das OLG sprach die „Reiterin“ in seinem Beschluss vom 10. September 2015 jedoch frei. „Unter dem Wort „Reiten“ wird nach allgemeiner Auffassung verstanden, eine Fortbewegungsart eines Menschen auf dem Rücken eines Tieres, meist eines Pferdes, beziehungsweise das Sichfortbewegen auf einem Reittier“, betonte das OLG in seinem Beschluss.

Das Führen am Zügel sei aber gerade keine Nutzung des Tieres zur Fortbewegung. Die Frau sei daher auch nicht „geritten“. Sie sei damit freizusprechen