Führen ist kein Reiten

Dresden (jur). Ein Pferd an dem Zügel führen ist noch lange kein „Reiten“. „Reiten“ ist vielmehr die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem am Dienstag, 22. September 2015, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 26 Ss 505/15 (Z)). Die Dresdner Richter hoben damit die Geldbuße gegen eine Betreiberin eines Reiterhofs auf, die mit ihrem Pferd auf nicht zum „Reiten“ ausgewiesenen Wegen unterwegs war.

Während eines Ausritts mit ihrem Pferd wich die Frau von dem ihrem Reitweg ab und führte ihr Tier am Zügel zu einer 50 Meter entfernten Wiese, um dort zu rasten.

Doch mit dem Führen des Pferdes am Zügel hat die Frau sich schuldig gemacht, fahrlässig „auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ unterwegs gewesen zu sein, meinte das Amtsgericht Pirna. Nach dem Sächsischen Waldgesetz gehöre auch das Führen eines Pferdes zum „Reiten“. Das Amtsgericht verhängte wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Das OLG sprach die „Reiterin“ in seinem Beschluss vom 10. September 2015 jedoch frei. „Unter dem Wort „Reiten“ wird nach allgemeiner Auffassung verstanden, eine Fortbewegungsart eines Menschen auf dem Rücken eines Tieres, meist eines Pferdes, beziehungsweise das Sichfortbewegen auf einem Reittier“, betonte das OLG in seinem Beschluss.

Das Führen am Zügel sei aber gerade keine Nutzung des Tieres zur Fortbewegung. Die Frau sei daher auch nicht „geritten“. Sie sei damit freizusprechen

Mitgliederversammlung 2019

46 Mitglieder fanden sich zur Mitgliederversammlung des RFV Steyerberg im “Süllhof” ein. Im Jahresrückblick zog der 1. Vorsitzende Andreas Flace eine positive Bilanz und blickte auf viele Aktionen: die Kohltour, den vereinsinternen Reitertag zu Beginn der Saison, eine gut besuchte Ferienfreizeit mit über 30 Kindern, das alljährliche Fohlenchampionat und die Regionalschau der IG Welsh e.V. im August. Ein Orientierungsritt im Herbst und die Weihnachtsfeier am dritten Advent rundeten den Jahresabschluss ab. Die Hauptveranstaltungen waren das Reitturnier mit Kreismeisterschaften im August und das Voltigierturnier mit Mini-Kreismeisterschaften im Oktober. Die eigenen Reiter und Voltigierer freuten sich in der vergangenen Saison über viele Erfolge und wurden dafür noch ein mal von Frauke Gieseking geehrt: Caya-Sophie Wagner konnte mit Lesaro den Volksbank-Kreis-Cup in der Dressur für sich entscheiden, Charlotte Block wurde mit Naughty by Nature Vizekreismeisterin der Junioren Ponydressurreiter, Lena Hoffner wurde Kreismeisterin im Einzelvoltigieren der Klasse E, Janna Meyer belegte in derselben Kategorie Platz 3 und die Schritt-Schritt-Gruppe von Sarah Mühlenbruch wurde auf Belano Vizekreimeister unter den G-Gruppen.Nachdem der Kassenbericht mit einem positiven Ergebnis vorgelegt werden konnte, wurde Susanne Mali als neue Kassenprüferin gewählt.  Bei den anschließenden Wahlen wurden Andreas Flace und Frauke Gieseking  in ihren Ämtern als 1. und 2. Vorsitzende bestätigt und auch Petra Mußmann und Vanessa Held stehen ihnen weiterhin als Jugendwartinnen zur Seite. Ines Meyer wurde als Pressewartin wiedergewählt und Janna Meyer wurde zur zweiten Pressewartin ernannt. Für 25-jährige Mitgliedschaft wurden Christina Wagner und Ilona Köper geehrt, 40 Jahre im Verein sind Frauke Gieseking, Andrea Veninga und Klaus Dohrmann. Am 16. März findet die Kohltour statt, vom 17.-19. Mai das Reitturnier und vom 19.-20.10. das diesjährige Voltigierturnier. 

Auf dem Foto: Die geehrten Mitglieder sowie die gewählten Vorstandsmitglieder.

Voltigierbeiträge

Wir müssen leider unsere Voltigierbeiträge anheben. Die Kostenkalkulation und die Preissteigerungen der letzten Jahre lassen uns keine andere Wahl. Ab dem 01.04.2019 erhöht sich der Voltigierbeitrag auf € 45 im Quartal.

Ausgabe- und Einlagerung der Hindernisse (Avacon, KPSV Nienburg)

Wie auf der Jahreshauptversammlung 2016 vom KPSV Nienburg besprochen, werden in der Halle vom RFV Steyerberg die o.a. Hindernisse eingelagert.

Horst Schröder (Telefon 0170-1276363)und Heinrich Hemker (Telefon 05764-377) haben sich bereit erklärt, die Hindernisse auszugeben und auch wieder zu vereinnahmen.

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten ist die Abholung und Einlagerung der Sprünge mit den o.a. Personen abzusprechen. Verantwortlich für den Zustand und die Vollständigkeit der Hindernisse ist der jeweilige Abholer.

Das Abholprotokoll (unter Dokumente) bitte herunterladen, ausfüllen und ZWEI Exemplare ausgedruckt mitbringen. Anzahl der jeweiligen Teile und weitere Informationen können bei der Übergabe eingetragen werden.